OLG Dresden: Amazon Händler haftet nicht für untergeschobene urheberrechtswidrige Produktbilder

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 19. Oktober 2017 in einem Grundsatzverfahren entschieden, dass die Amazon-Händler im Gegensatz zu den wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Verletzungshandlungen im Bereich der untergeschobenen Produktbilder nicht für die Urheberrechtsverletzung haften.

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