OLG Frankfurt a.M.: Online-Werbung „Arzt für ästhetische Medizin“ ohne Facharzttitel irreführend

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 22.01.2026 entschieden, dass die Online-Werbung eines Arztes mit der Bezeichnung „Arzt für ästhetische Medizin“ nur zulässig ist, wenn er über den entsprechenden Facharzttitel verfügt oder deutlich auf dessen Nichtvorhandensein hinweist.

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LG Karlsruhe: Arzt darf auf Instagram nicht als Influencer für fremde Produkte werben

Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 6. November 2025 entschieden, dass ein Arzt auf Instagram keine Werbung für Produkte machen darf, wenn er sich dabei als Arzt darstellt.

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