OLG Karlsruhe: Pflicht zur Grundpreisangabe auch bei Orangensaft zum Selbstabfüllen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 09.07.2024 entschieden, dass auch bei frisch gepresstem Orangensaft zum Selbstabfüllen im Supermarkt eine Grundpreisangabe erforderlich ist.

Im Supermarkt eines Einzelhändlers konnten Kunden an einer aufgestellten Saftpresse frisch gepressten Orangensaft erzeugen und in bereitgestellten Flaschen drei unterschiedlicher Größen S, L und XL selbst abfüllen. Auf den Flaschen befanden sich keinerlei Angaben zur Füllmenge. Die Abrechnung an der Kasse erfolgte unabhängig vom tatsächlichen Inhalt der Flasche allein mit Hilfe der Flaschengröße.

Der Dachverband von Verbraucherzentralen hatte daraufhin auf Unterlassung der Werbung für den frisch gepressten Orangensaft geklagt und behauptet, dass die im Supermarkt ausgehängte Werbung gegen die Preisangabenverordnung verstoße und aus diesem Grund wettbewerbswidrig sei.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dem Kläger nun Recht gegeben. Die Bewerbung des frisch gepressten Orangensafts ohne eine Grundpreisangabe sei angesichts der Bestimmungen der Preisangabenverordnung rechtswidrig. Dem Verbraucher sei es aufgrund der fehlenden Füllmengenangabe auf den Flaschen nicht möglich, einen Preisvergleich sowohl im Hinblick auf die bereit gestellten Flaschengrößen als auch in Bezug auf fertig abgefüllte Orangensäfte des sonstigen Getränkesortiments anzustellen. Dieser Umstand stelle einen Verstoß gegen das Gebot der Preisklarheit da, wodurch zugleich auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen werde.

Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, weil maßgebliche Rechtsfragen des Rechtsstreits grundsätzliche Bedeutung haben.

Fazit:

Die Entscheidung setzt konsequent die Vorgaben zu den Grundpreisen um. Hiernach soll der Grundpreis dem Verbraucher eine Vergleichbarkeit der Preise ermöglichen, was nur gewährleistet ist, wenn auf den bereit gestellten Flaschen der Grundpreis angegeben ist. Die Entscheidung hat eine grundsätzliche Bedeutung, da viele Lebensmittel in Supermärkten von Käsechips bis Oliven inzwischen dem Verbraucher zur Selbstabfüllung in unterschiedlich großen Gefäßen angeboten werden.

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