OLG Karlsruhe: Pflicht zur Grundpreisangabe auch bei Orangensaft zum Selbstabfüllen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 09.07.2024 entschieden, dass auch bei frisch gepresstem Orangensaft zum Selbstabfüllen im Supermarkt eine Grundpreisangabe erforderlich ist.

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