Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 6. November 2025 entschieden, dass das Bewerben eines kosmetischen operativen Eingriffs mittels Instagram-Stories unter Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern wettbewerbswidrig ist, sofern der Eingriff medizinisch nicht indiziert ist.
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OLG Hamm: Instagram-Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Unterspritzen mit Hyaluronsäure rechtswidrig
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 29.08.2024 entschieden, dass für das Unterspritzen mit Hyaluronsäure auf Instagram nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf.

