Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 29.08.2024 entschieden, dass für das Unterspritzen mit Hyaluronsäure auf Instagram nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 29.08.2024 entschieden, dass für das Unterspritzen mit Hyaluronsäure auf Instagram nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf.