LG Ingolstadt: Online-Shop muss bei Werbung auf Ausnahmen bei seinen Aktions-Angeboten hinweisen

LG Ingolstadt hat mit Urteil vom 07.07.2021 entschieden, dass die fehlende Angabe des Ausschlusses von Elektroeinbaugeräten im Rahmen einer Lieferaktion mit Reduzierung der Lieferkosten wettbewerbswidrig ist.

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