LG Ingolstadt hat mit Urteil vom 07.07.2021 entschieden, dass die fehlende Angabe des Ausschlusses von Elektroeinbaugeräten im Rahmen einer Lieferaktion mit Reduzierung der Lieferkosten wettbewerbswidrig ist.
LG Ingolstadt hat mit Urteil vom 07.07.2021 entschieden, dass die fehlende Angabe des Ausschlusses von Elektroeinbaugeräten im Rahmen einer Lieferaktion mit Reduzierung der Lieferkosten wettbewerbswidrig ist.