LG Arnsberg: Irreführende Testsiegerwerbung „Wir sind die Besten“

Das LG Arnsberg hat mit Urteil vom 26.04.2021 die Werbung mit der Aussage „Wir sind die Besten“ als wettbewerbswidrig verboten, wenn ein Mitbewerber die gleiche Anzahl von Auszeichnungen erlangt hat.

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