LG Dortmund: Online-Shop muss bei Elektro-Artikel, die Starkstrom benötigen, explizit auf diesen Umstand hinweisen

Das LG Dortmund hat mit Urteil vom 11.11.2020 entschieden, dass ein Online-Shop ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass Elektrogeräte Starkstrom benötigen.

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