Das LG Dortmund hat mit Urteil vom 11.11.2020 entschieden, dass ein Online-Shop ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass Elektrogeräte Starkstrom benötigen.
Das LG Dortmund hat mit Urteil vom 11.11.2020 entschieden, dass ein Online-Shop ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass Elektrogeräte Starkstrom benötigen.