LG Hamburg: Bei Kenntnis von Bewertenden Vorgehen gegen Bewertungsportal Rechtsmissbrauch

Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 26. Juni 2026 entschieden, dass ein Löschverlangen gegenüber einem Bewertungsportal rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn dem Unternehmen die Identität des Bewertenden bekannt ist, es aber dennoch pauschal einen fehlenden Kundenkontakt behauptet.

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