Neue Informationspflichten seit 09. Januar 2016

Seit dem 09. Januar 2016 ist die Europäische Verordnung zur alternativen Online-Streitbeilegung in Kraft getreten. Ziel dieser Verordnung ist die Einrichtung einer zentralen Online-Plattform zur alternativen Streitbeilegung und damit die Gewährleistung eines höheren Vertrauens der Verbraucher im Bereich des grenzüberschreitenden Online-Verkaufs innerhalb der EU.

Die Verordnung richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die im Internet Produkte oder Dienstleistungen gegenüber dem Verbraucher anbieten. Reine B2B Geschäfte sind hiervon ausgenommen. „Neue Informationspflichten seit 09. Januar 2016“ weiterlesen

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