Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 25.10.2018 die Werbeaussage „Hergestellt mit 50% Plastikmüll aus dem Meer“ als irreführend verboten, wenn dabei auch Plastik berücksichtigt wird, das noch gar im Meer gelandet ist.
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 25.10.2018 die Werbeaussage „Hergestellt mit 50% Plastikmüll aus dem Meer“ als irreführend verboten, wenn dabei auch Plastik berücksichtigt wird, das noch gar im Meer gelandet ist.