KG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat rechtswidrig, auch wenn darauf hingewiesen wird

Das Kammergericht (KG) hat mit Beschluss vom 21.05.2024 entschieden, dass ein Unternehmen mit einem abgelaufenen TÜV Zertifikat auch dann nicht werben darf, wenn es auf den Ablauf hinweist.

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OLG Düsseldorf: Zertifiziert nach ISO 9001 fordert Erklärung

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.05.2019 die Aussage einer Anwaltskanzlei „zertifiziert nach ISO 9001“ als wettbewerbswidrig verboten, da kein klarer und eindeutiger Hinweis im Rahmen der Werbung erfolgte, worum es sich bei dem ISO-Zertifikat tatsächlich handele.

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