Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.05.2019 die Aussage einer Anwaltskanzlei „zertifiziert nach ISO 9001“ als wettbewerbswidrig verboten, da kein klarer und eindeutiger Hinweis im Rahmen der Werbung erfolgte, worum es sich bei dem ISO-Zertifikat tatsächlich handele.
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