LG Leipzig: Hinweise auf Ausnahme von Rabattaktionen müssen in Printwerbung enthalten sein, Verlinkung reicht nicht

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 30. Januar 2018 ein Möbelhaus zur Unterlassung von Rabattwerbungen verurteilt, bei denen die Ausnahme nicht direkt in dem Printwerbeprospekt enthalten waren, sondern lediglich auf die eigene Internetseite verlinkt wurde.

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