OLG München: Posten Grimasse-Emojis in WhatsApp ist kein Einverständnis in PKW-Lieferverzögerung

Das OLG München hat mit Urteil vom 11.11.2024 entschieden, dass in dem Postet eines Kunde in WhatsApp mit einem Grimasse-Emoji kein Einverständnis mit der Lieferverzögerung eines bestellten Ferraris liegt.

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