Das OLG München hat mit Urteil vom 11.11.2024 entschieden, dass in dem Postet eines Kunde in WhatsApp mit einem Grimasse-Emoji kein Einverständnis mit der Lieferverzögerung eines bestellten Ferraris liegt.
Das OLG München hat mit Urteil vom 11.11.2024 entschieden, dass in dem Postet eines Kunde in WhatsApp mit einem Grimasse-Emoji kein Einverständnis mit der Lieferverzögerung eines bestellten Ferraris liegt.