OLG Nürnberg: Schadenersatz für unbegründete Markenbeschwerde bei Amazon

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 8. Juli 2025 entschieden, dass eine unbegründete Markenbeschwerde bei Amazon, die zur Sperrung von Angeboten führt, eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung darstellt und somit einen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatz der Anwaltskosten auslöst.

Im zugrunde liegenden Fall standen sich zwei Spielwarenhändler gegenüber, die ihre Produkte über Amazon vertrieben.

Ende 2023 hatte die Beklagte gegenüber Amazon behauptet, dass der Kläger gefälschte Produkte anbiete. Amazon sperrte daraufhin die betreffenden Angebote. Tatsächlich handelte es sich jedoch um Originalprodukte einer Markenherstellerin.

Das OLG Nürnberg stufte die Markenbeschwerde als unberechtigt ein und sah darin einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers. Die Voraussetzungen einer sogenannten unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach §§ 823, 1004 BGB seien erfüllt:

„Die Schutzrechtsverwarnung war auch unberechtigt, da der in der Beschwerde geltend gemachte Anspruch mangels Rechtsverletzung tatsächlich nicht bestand. (…) Bei den gesperrten Artikeln handelte es sich nicht um gefälschte Produkte, sondern um Originalware.“

Der Eingriff sei nicht nur schuldhaft, sondern auch kausal für den wirtschaftlichen Schaden. Durch die Sperrung der Angebote sei der Verkaufsbetrieb des Klägers auf der Plattform unmittelbar beeinträchtigt worden. Neben der Erstattung der Anwaltskosten könne der Kläger daher auch Schadensersatz verlangen.

Zudem bestätigte das Gericht die Zulässigkeit einer Feststellungsklage zum Schadensersatzanspruch, auch wenn die genaue Schadenshöhe zum Zeitpunkt der Klage noch nicht bezifferbar war. Dies sei insbesondere wegen möglicher Langzeitfolgen wie Umsatzeinbußen durch die Bewertung des Verkäuferkontos gerechtfertigt: „Da die Bewertung des Accounts bei Amazon durch die Sperrung beeinflusst worden sein kann und sich hierdurch weitere Umsatzeinbußen möglicherweise ergeben haben, fehlte es an einer Möglichkeit zur abschließenden Bezifferung des Schadens im Zeitpunkt der Klage.“

Fazit:

Das Urteil des OLG Nürnberg stärkt die Rechte von Online-Händlern gegen missbräuchliche Schutzrechtsanzeigen. Wer unberechtigt Fälschungen behauptet und damit gezielt die Sperrung von Konkurrenzangeboten bei Plattformen wie Amazon herbeiführt, haftet für den daraus entstehenden Schaden. Rechte müssen mit Sorgfalt geltend gemacht werden andernfalls drohen empfindliche zivilrechtliche Konsequenzen.

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