OLG Frankfurt: Schriftzug „Blessed“ auf Hoodie ist keine Markenverletzung

Das OLG Frankfurt hat mit Entscheidung vom 02.06.2022 den Schriftzug „BLESSED“ auf der Vorderseite eines Hoodies als dekoratives Element und nicht als Herkunftshinweis verstanden und damit eine Verletzung der Marke #Blessed verneint.

Die Parteien streiten über eine Markenverletzung im einstweiligen Verfügungsverfahren. Der Kläger ist Gastronom in Frankfurt und Inhaber der Wort-Bildmarke #Blessed, die als weißer Schriftzug auf weißem Grund u.a. für Bekleidungsstücke eingetragen ist.

Die Beklagte ist dieweltweit tätige Sportartikelherstellerin PUMA, welche eine viel beachtete Lifestyle-Kollektion auf den Markt gebracht hat, auf deren Vorderseite des zu dieser Kollektion zählenden Hoodies in großer gelb-schwarzer Schrift „BLESSED“ steht. Im Hoodie selbst weist sie auf ihre eigenen Marken hin. Die Kollektion würde in Zusammenarbeit mir dem weltbekannten Fußballer Neymar aus Brasilien ins Leben gerufen, welcher auf seinem hinteren Ha

Der Kläger nimmt die Beklagte im Eilverfahren aus Markenrecht auf Unterlassung in Anspruch. Das Landgericht sowie das Oberlandesgericht haben die Markenverletzung abgelehnt. Als Begründung hat das OLG ausgeführt, dass der Schriftzug „BLESSED“

nicht markenmäßig, sondern dekorativ

zu rein beschreibenden Zwecken benutzt werde. Der Hoody sei Teil einer Sportkollektion der Beklagten und bedeute „gesegnet“. Der eigne Markenname der Beklagten sei zudem an mehreren Stellen des Kleidungsstücks erkennbar.

Schließlich wisse der Verbraucher, dass auf der Vorderseite von Kleidungsstücken Sprüche oder bekenntnishafte Aussagen aufgedruckt und nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden würden. Dies gelte insbesondere für Wörter einer geläufigen Fremdsprache oder sog. Fun-Sprüche.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Fazit:

Das Urteil wurde nicht nur von PUMA sehr begrüßt. Vielmehr hat die Entscheidung grundsätzliche Bedeutung für den ganzen Bereich der Sportartikelhersteller und Textilindustrie. Diese Industriezweige werden durch diese Entscheidung bei der Erstellung von Merchandise-Artikeln oder auch Modekollektionen mit dem Aufdruck von Sprüchen oder Aussagen davor geschützt, durch Markeninhaber in Anspruch genommen zu werden, wenn ihre Artikel mit der Marke oder dem Herstellerhinweis auf dem Label oder dem Etikett gekennzeichnet sind.  Insofern entsteht ein erfreuliches Maß an Rechtsssicherheit.

 

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