OLG Frankfurt: Schriftzug „Blessed“ auf Hoodie ist keine Markenverletzung

Das OLG Frankfurt hat mit Entscheidung vom 02.06.2022 den Schriftzug „BLESSED“ auf der Vorderseite eines Hoodies als dekoratives Element und nicht als Herkunftshinweis verstanden und damit eine Verletzung der Marke #Blessed verneint.

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