Werbung und Online-Marketing in 2022, alles neu? – Anstehende Änderungen

In 2022 werden einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten, welche Auswirkungen auf die Werbung und insbesondere das Online-Marketing haben. Hierbei ist die Reform des Preisangabenverordnung ebenso zu nennen wie die Überarbeitung des Wettbewerbs- und Werberechts im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Neuregelung der Herstellergarantieanforderungen.

Die neue Preisangabenverordnung wird zum 28.05.2022 in Kraft treten. Mit ihr findet zum einen eine Umstrukturierung zum Zweck der besseren Leserlichkeit und Übersichtlichkeit statt. Zum anderen werden neuen Vorgaben im Bereich der Rabattwerbung eingeführt und die Rechtsprechung zum Pfand und den Grundpreisen umgesetzt. Die wesentlichen Auswirkungen sind:

    • Neue Vorgaben für Rabattwerbungen. Danach ist bei einem Rabatt der niedrigste Gesamtpreis anzugeben, den der Händler innerhalb der letzten 30 Tage von der Anwendung der Preisermäßigung von Verbrauchern gefordert hat.
    • In einem neuen Paragraphen wird die Rechtsprechung zu der Angabe des Pfandes umgesetzt, dass die Höhe eines Pfandbetrages neben dem Gesamtpreis anzugeben und nicht in diesen einzubeziehen ist. Pfandbeträge bleiben auch bei der Berechnung des Grundpreises unberücksichtigt.
    • Die bisherige gesetzliche Anforderung, dass der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben ist wurde gestrichen. Es wird nunmehr nach dem Wortlaut der europäischen Richtlinie nur noch auf die „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbare“ Angabe des Grundpreises abgestellt. Zur besseren Preistransparenz wird einheitlich „1 Kilogramm bzw. 1 Liter“ als Mengeneinheit für die Grundpreisangabe vorgesehen und die bisherige Möglichkeit einer Abweichung bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, ersatzlos gestrichen.
    • In einer neu eingeführten Regelung wird die Preisangabe für Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser geregelt. Danach muss u.a. an Stromladesäulen für Elektroautos der Arbeitspreis je Kw/h angegeben werden.

Ebenfalls zum 28.05.2022 wird das Werbe- und Wettbewerbsrecht durch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes um Wettbewerbs- und Gewerberecht reformiert. Hiermit sind diverse Änderungen im Wettbewerbs- und Gewerberecht vorgesehen. Insbesondere soll eine Verbesserung der Transparenz im Online-Handel durch weitere Informationspflichten erreicht werden. Die wesentlichen Änderungen aus unserer Sicht sind:

    • Bei Angeboten auf Online-Marktplätzen muss der Anbieter den Verbraucher darüber informieren, ob er nach seinen Angaben gegenüber dem Betreiber des Marktplatzes Unternehmer ist.
    • Es müssen die Hauptparameter des Rankings und die Gewichtung dieser Parameter untereinander auf Online-Plattformen angegeben werden, da vermieden werden soll, dass diese durch versteckte Zahlungen beeinflusst werden. Dies gilt nicht für Preissuchmaschinen.
    • Die Veröffentlichung von Bewertungen erfordert eine Sicherstellung, dass die Bewertungen auch tatsächlich von Verbrauchern stammen. In diesem Zusammenhang wird eine Authentizitätsprüfung der Bewertungen eingeführt.
    • Verbrauchern wird ein Schadensersatzanspruch gegenüber bestimmten wettbewerbswidrigen Handlungen zugesprochen, insbesondere bei irreführender Werbung oder dem Fehlen wesentlicher Informationen in der Werbung.
    • Das Gesetz macht erstmals Vorgaben zum Influencer-Marketing. So soll eine geschäftliche Handlung nur bestehen, wenn diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer Absatzförderung steht. Ferner wird geregelt, dass bei einer Handlung zugunsten eines fremden Unternehmers ausdrücklich kein kommerzieller Zweck anzunehmen ist, wenn hierfür kein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung versprochen werde, wofür aber der Influencer die Beweislast trägt.
    • Es werden Schließlich auch strengere Regelungen für Kaffeefahrten in der Gewerbeordnung aufgenommen.

Zum 01.01.2022 tritt bereits das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags in Kraft und beinhaltet neue Vorgaben an die Herstellergarantie.

So muss eine Garantieerklärung nicht nur einfach und verständlich abgefasst sein, sondern muss auch die folgenden Pflichtinhalte enthalten:

    1.  den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, darauf, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,
    2. den Namen und die Anschrift des Garantiegebers,
    3. das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren für die Geltendmachung der Garantie,
    4. die Nennung der Ware, auf die sich die Garantie bezieht, und
    5. die Bestimmungen der Garantie, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes.

Darüber hinaus muss dem Verbraucher die Garantieerklärung spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Kaufsache auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wie etwa in Papierform oder per E-Mail. Die bisherige Praxis, dass dem Verbraucher die einzelnen Bedingungen und sonstigen Hinweise zu einer Garantie nur auf dessen Verlangen zur Verfügung gestellt wurden, ist nicht mehr zulässig. Dies muss vielmehr ungefragt und automatisch geschehen.

Fazit:

Es sind einige neue Spielregeln im Laufe des neuen Jahres 2022 vorgesehen, welche Auswirkungen auf die Werbung, insbesondere auf das Online-Marketing haben. Verstöße gegen die neuen Regelungen können von Mitbewerbern oder auch Verbänden, Verbraucherschutzvereinen und Wettbewerbszentralen abgemahnt werden. Wir empfehlen dringend zu einer Beschäftigung zu den relevanten Änderungen und bieten gern detaillierte Informationen, Webinare oder Inhouse-Seminare zu den einzelnen Themen an. Sprechen Sie uns gern an.

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