Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 17.12.2024 entschieden, dass die Plattform Kununu nicht verpflichtet ist, die Identität eines anonymen Nutzers preiszugeben, der eine negative Arbeitgeberbewertung abgegeben hat.
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen gegen die Bewertung „Schlechtester Arbeitgeber aller Zeiten“ geklagt und deren Löschung sowie die Offenlegung der Identität des Bewertenden verlangt – mit dem Argument, es habe nie ein Arbeitsverhältnis gegeben. Kununu forderte daraufhin Nachweise vom Bewertenden, der anonymisierte Unterlagen wie einen Arbeitsvertrag vorlegte.
Das Gericht hielt die Bewertung für eine zulässige Meinungsäußerung, sah keine Schmähkritik und betonte, dass ein vollständiger Identitätsnachweis nicht erforderlich sei. Die vorgelegten Nachweise reichten aus, um die Plausibilität des geschilderten Arbeitsverhältnisses zu belegen.
Fazit:
Das Urteil liegt auf der Linie der obergerichtlichen Rechtsprechung. Plattformen wie Kununu sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet, Nutzerdaten offenzulegen. Solange keine schwerwiegenden Rechtsverletzungen wie strafbare Inhalte oder nachweisliche Falschbehauptungen vorliegen, genießen Bewertende den Schutz anonymer Meinungsäußerung im Internet. Allerdings muss sich die Plattform entscheiden, wenn sie überhaupt keine Daten veröffentlichen will. In diesem Fall ist die Bewertung zu löschen wie das OLG Hamburg ausgeführt hat.