AG München: „Hinweis keine Werbung“ gilt auch für vor der Tür abgelegte Werbeflyer

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 18.03.2022 festgestellt, dass der Hinweis an den Briefkästen „bitte keine Werbung einwerfen“ auch für auf- oder an der Briefkastenanlage sowie vor dem Hauseingang hinterlegte Werbung gilt.

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OLG Frankfurt: Postwerbung trotz Werbewiderspruch ist Wettbewerbsverletzung

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 07.05.2020 die Versendung von Briefwerbung trotz ausdrücklichem Werbewiderspruch als wettbewerbswidrig auch dann verboten, wenn es sich lediglich um einen Einzelfall handelt.

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