OLG Frankfurt: Postwerbung trotz Werbewiderspruch ist Wettbewerbsverletzung

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 07.05.2020 die Versendung von Briefwerbung trotz ausdrücklichem Werbewiderspruch als wettbewerbswidrig auch dann verboten, wenn es sich lediglich um einen Einzelfall handelt.

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