EuGH-Urteil vom 05.06.2018: Abmahnrisiko bei Nutzung von Social Media-Portalen, Einbindungen von Social Plugins und Trackingmaßnahmen im Online-Marketing steigt

Der EuGH hat mit Urteil vom 05.06.2018 das im Jahre 2011 von dem ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) eingeleitete Verfahren entschieden und eine Mithaftung des Unternehmens für etwaige Datenschutzverletzungen von Facebook bei Einsatz von Facebook-Seiten bejaht. Inwieweit eine tatsächliche Datenschutzverletzung bei Facebook vorliegt, muss das Bundesverwaltungsgericht nach der Entscheidung noch prüfen.

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