Der BGH hat mit Urteil vom 14.09.2017 entschieden, dass in einer Printanzeige für ausschließlich online bestellbare Ware auch die Anbieterinformationen abdruckt werden müssen.
Schlagwort: Aufforderung zum Kauf
LG Hamburg: Filialanschrift reicht bei Werbung mit Produktdetails nicht
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 26. April 2016 eine werbende Bank zur Unterlassung verurteilt, in Printanzeigen lediglich ihre Filialanschrift und nicht die tatsächliche Geschäftsanschrift anzugeben.
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