Der Bundestag hat am 26. Mai 2011 eine erneute Reform des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts des Verbrauchers beschossen. Die erstmals mit Gesetzesform ausgestattete Musterwiderrufsbelehrung, welche am 11. Mai 2011 in Kraft trat, ist damit bereits nach einem Jahr veraltet. Die neue Gesetzesfassung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Wann dies geschehen wird, können wir momentan noch nicht beurteilen. Fest steht, dass mit der Verkündung und der Wirksamkeit des neuen Gesetzes eine Übergangsfrist von drei Monaten vorgesehen ist, binnen derer sämtliche Unternehmen Ihrer fernabsatzrechtlichen Belehrungen einschließlich der Musterwiderrufsbelehrung auf das neue Gesetz anpassen können. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist die Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung als abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß zu betrachten, so dass wiederum ein erhebliches Abmahnrisiko mit drohenden Massenabmahnungen zu befürchten ist. „Erneute Anpassung der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung“ weiterlesen