Der EuGH hat mit Urteil vom 05.05.2022 entschieden, dass eine Informationspflicht des Händlers über eine Herstellergarantie nur dann besteht, wenn der Händler hiermit in seinem Angebot ausdrücklich wirbt.
Der EuGH hat mit Urteil vom 05.05.2022 entschieden, dass eine Informationspflicht des Händlers über eine Herstellergarantie nur dann besteht, wenn der Händler hiermit in seinem Angebot ausdrücklich wirbt.