LG Lüneburg: Werbung mit „Immunkraft“ für Fruchtsaft wettbewerbswidrig

Das Landgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 18. September 2025 entschieden, dass ein Fruchtsaft nicht mit dem Begriff „Immunkraft“ beworben werden darf, da dies eine unzulässige Gesundheitswerbung darstellt.

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