Der EuGH hat mit Urteil vom 17.05.2023 entschieden, dass ein Unternehmen keinen Vergütungsanspruch hat, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung im Online-Bereich erfolgt. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen die vollständige Leistung wie hier die Elektroinstallation bei dem Verbrauchern bereits erbracht hat.