EuGH: Fehlende Widerrufsbelehrung bei vollständig erbrachter Dienstleistung begründet weder Vergütungsanspruch noch Anspruch auf Wertersatz

Der EuGH hat mit Urteil vom 17.05.2023 entschieden, dass ein Unternehmen keinen Vergütungsanspruch hat, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung im Online-Bereich erfolgt. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen die vollständige Leistung wie hier die Elektroinstallation bei dem Verbrauchern bereits erbracht hat.

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