BGH: Bloßer Kontrollverlust bei eigenen Daten kann für DSGVO-Schadensersatz ausreichen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Februar 2025 entschieden, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen ersatzfähigen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann.

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