BGH: Bloßer Kontrollverlust bei eigenen Daten kann für DSGVO-Schadensersatz ausreichen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Februar 2025 entschieden, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen ersatzfähigen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann.

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BGH: keine Automatismus zwischen Datenschutzverstoß und Schadenersatz, belegbarer Schaden erforderlich

Der BGH hat mit Urteil vom 13.05.2025 entschieden, dass ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründet.

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