OLG Frankfurt: Pflichtangaben zur Produktsicherheit auf Umverpackung nicht ausreichend

Das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 13.02.2024 entschieden, dass die Pflichtangaben nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) auf dem Produkt selbst angebracht werden, müssen und ein bloßer Hinweis auf der Verpackung nicht ausreicht.

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