LG Bonn: Irreführende Bewerbung einer KN95-Maske mit „ähnlich FFP2-Maske“

Das LG Bon hat mit Urteil vom 09.12.2020 die Werbung für eine KN95-Atemschutzmaske mit der Aussage „ähnlich einer FFP2-Maske“ verboten, da es diesen an der notwendigen Filterleistung und Dichtsitze fehlt.

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