Der BGH hat mit Urteil vom 20.12.2018 entschieden, dass ein Museumsbetreiber die Veröffentlichung im Internet von Fotografien von Gemälden aus einem Museum untersagen kann, welche entgegen einem Fotografierverbot anfertigt wurden.
Der BGH hat mit Urteil vom 20.12.2018 entschieden, dass ein Museumsbetreiber die Veröffentlichung im Internet von Fotografien von Gemälden aus einem Museum untersagen kann, welche entgegen einem Fotografierverbot anfertigt wurden.