BGH: keine Automatismus zwischen Datenschutzverstoß und Schadenersatz, belegbarer Schaden erforderlich

Der BGH hat mit Urteil vom 13.05.2025 entschieden, dass ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründet.

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