Der BGH hat mit Urteil vom 13.05.2025 entschieden, dass ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründet.
Der BGH hat mit Urteil vom 13.05.2025 entschieden, dass ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründet.