Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.11.2024 entschieden, dass ein Online-Jobportal nicht mit dem Slogan „Deutschlands größtes Jobportal für Zahnmedizin“ werben darf, wenn es in Wahrheit überwiegend Stellenanzeigen aus Drittquellen wie der Agentur für Arbeit aggregiert – ohne aktive Beteiligung der jeweiligen Zahnarztpraxen.