LG Düsseldorf: Werbung mit „Deutschlands größtem Jobportal für Zahnmedizin“ ist irreführend bei reiner Aggregation fremder Stellenanzeigen

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.11.2024 entschieden, dass ein Online-Jobportal nicht mit dem Slogan „Deutschlands größtes Jobportal für Zahnmedizin“ werben darf, wenn es in Wahrheit überwiegend Stellenanzeigen aus Drittquellen wie der Agentur für Arbeit aggregiert – ohne aktive Beteiligung der jeweiligen Zahnarztpraxen.

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