LG Bremen: Immobilienbewertung in drei Minuten ist wettbewerbswidrig, wenn kein Wert erscheint

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 20.07.2022 die Werbeaussage „Immobilienbewertung in drei Minuten“ als wettbewerbswidrig verboten, da in diesem Zeitraum das tatsächliche Gutachten über die Bewertung der Immobilie nicht bei dem Benutzer einging.

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