LG Frankfurt a.M.: Irreführende Rabattpreise bei „Black Friday“-Woche

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 14. April 2025 entschieden, dass die Fortführung eines rabattierten Verkaufspreises über eine angeblich zeitlich begrenzte „Black Friday“-Aktion hinaus eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellt.

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