Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 27.06.2013 entschieden, dass die Verletzung der Datenschutzerklärung im Internet einen Wettbewerbsverstoß darstellt und demzufolge auch von Mitbewerbern abgemahnt werden kann.
Der Entscheidung liegt ein Mitbewerberstreit im einstweiligen Verfügungsverfahren zugrunde. Inhalt ist eine Internetwerbung, bei dem ein Dienstleister im Auftrag eines Unternehmens, welches in Deutschland Blutzuckermessgeräte vertreibt, in einer Werbung für Blutzuckermessgeräte Diabetikern die Übersendung eines Blutzuckermessgeräts und eines Ratgebers „Gesunde Ernährung“ im Gesamtwert von 100,00 € zu Testzwecken anbot, wenn diese sich auf der Onlineseite unter Angaben ihrer persönlichen Daten registrieren oder eine Gutscheinkarte ausfüllen. „Neues Abmahnrisiko bei unrichtiger Datenschutzerklärung im Internet? – OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013 –“ weiterlesen