OLG Köln: Bekannte Influencer dürfen grundsätzlich nicht für Arzneimittel werben / Hinweispflichten direkt im Instagram-Reel

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 11. September 2025 entschieden, dass Influencer, die ein nicht rezeptpflichtiges Arzneimittel bewerben, die gesetzlichen Warnhinweise direkt im Werbevideo einblenden müssen und dass besonders bekannte Influencer solche Werbung grundsätzlich nicht durchführen dürfen.

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