OLG Stuttgart: Zu angemessenen Schutzmaßnahmen von Geschäftsgeheimnissen

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 19.11.2020 entschieden, dass das Speichern von Dateien mit Geschäftsgeheimnissen auf privaten Datenträgern ohne Passwort ebenso wenig angemessene Schutzmaßnahmen von Geschäftsgeheimnissen darstellen wie die mangelnde Sicherung von in Papierdokumenten verkörperten Geschäftsgeheimnisse gegen den Zugriff unbefugter Personen.

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OLG Hamm: Zu angemessenen Schutzmaßnahmen von Geschäftsgeheimnissen

Das OLG Hamm hatte hat mit Urteil vom 15.09.2020 entschieden, dass ein fehlendes Nachgehen von Hinweisen auf die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und das zeitnahe Anpassen des Sicherheitskonzeptes keine angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz darstellen.

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