KG Berlin: „Premium Filler aus Berlin“ ist bei bloßem Geschäftssitz irreführend

Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 16.03.2021 die Werbeaussage eines Getränkeabfüllers „Premium Filler aus Berlin“ als irreführend verboten, wenn lediglich der Geschäftssitz in Berlin liegt, aber die Produkte dort weder hergestellt noch abgefüllt werden

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