Das OLG München hat mit Urteil vom 31.07.2024 entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Vorstands gerechtfertigt ist, wenn dieser sensible E-Mails an seine private Adresse weiterleitet, ist gerechtfertigt.
Das OLG München hat mit Urteil vom 31.07.2024 entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Vorstands gerechtfertigt ist, wenn dieser sensible E-Mails an seine private Adresse weiterleitet, ist gerechtfertigt.