OLG München: Außerordentliche Kündigung eines Vorstands wegen Weiterleitung sensibler E-Mails an private Adresse

Das OLG München hat mit Urteil vom 31.07.2024 entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Vorstands gerechtfertigt ist, wenn dieser sensible E-Mails an seine private Adresse weiterleitet, ist gerechtfertigt.

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