Ab 01.10.2021: Änderungen bei Dokumentation von Einwilligungen in Telefonwerbung

Ab dem 01.10.2021 tritt ein neuer § 7a UWG in Kraft, der vorschreibt, dass Einwilligungen in Telefon-Werbung entsprechend dokumentiert und zudem fünf Jahre lang aufbewahrt werden müssen.

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