Das Kammer Berlin hat mit Urteil vom 23.01.2018 von 3 Verboten des Landgerichts Berlin wegen einer Schleichwerbung aufgrund fehlender Kennzeichnung als Werbung der Influencerin Vreni Frost lediglich eines aufgehoben, aber darüber hinaus Vorgaben gemacht, wann Blogger und Influencer ihre Beiträge in den sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen.