Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.02.2025 entschieden, dass verschiedene Sandalenmodelle der Birkenstock-Gruppe nicht unter den urheberrechtlichen Schutz für Werke der angewandten Kunst gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG fallen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.02.2025 entschieden, dass verschiedene Sandalenmodelle der Birkenstock-Gruppe nicht unter den urheberrechtlichen Schutz für Werke der angewandten Kunst gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG fallen.